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SALEGA - DIENSTLEISTUNGEN

 

 

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Dienstleistungen, wie Teppichreinigung- und Polsterreinigung sind steuerlich absetzbar

Private Haushalte können die Kosten für Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung von der Einkommenssteuer absetzen.

Die Steuerersparnis beträgt 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € jährlich, bei Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege der Bank bzw. Sparkasse. Dies entspricht dem Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen in Höhe von 6.000 Euro (§ 35a Abs. 3 EStG).

(Für diese Information wird keine Gewähr übernommen. Weitere Informationen erhalten Sie vom Finanzamt oder von Ihrem Steuerberater.)