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Dienstleistungen, wie Teppichreinigung- und Polsterreinigung sind steuerlich absetzbar Private Haushalte können die Kosten für Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung von der Einkommenssteuer absetzen. Die Steuerersparnis beträgt 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € jährlich, bei Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege der Bank bzw. Sparkasse. Dies entspricht dem Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen in Höhe von 6.000 Euro (§ 35a Abs. 3 EStG). (Für diese Information wird keine Gewähr übernommen. Weitere Informationen erhalten Sie vom Finanzamt oder von Ihrem Steuerberater.) |